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Voraussetzung zur Kostenübernahme für den Umbau zu einer pflegegerechten Wohnung ist eine vorliegende Genehmigung der Pflegekasse. Lassen sie sich einen Kostenvoranschlag erstellen und reichen die diesen bei ihrer Pflegekasse ein. Der Zuschuß kann bis zu 4.000,- € betragen.
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