Wissenswertes
Welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung bietet eine Reihe von Leistungen, die zur Finanzierung der Pflegeleistungen dienen. Hier kann man zwischen Geldleistung, Sachleistung und Kombinationsleistung unterscheiden und wählen. Die Höhe der Leistungen hängt von dem jeweiligen Pflegegrad ab.
- Geldleistung erhält jeder Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (außer bei 1, hier nur Sachleistungen) wenn er durch Angehörige oder private Pflegekräfte versorgt wird.
- Sachleistung dient der Finanzierung von Pflegeleistungen die durch Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen oder stationären Pflegeeinrichtungen erbracht werden.
- Die Kombinationsleistung ist, wie der Name sagt eine Kombination aus Sach- und Geldleistung.
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung für einen Zeitraum von höchstens 56 Tagen bzw. bis zu 1.612,- € je Kalenderjahr.
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Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Diese Leistungen können auch Stundenweise in Anspruch genommen werden.
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Entlastungsleistungen
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,- € monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.
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Pflegehilfsmittel
Bei der Pflege werden Pflegehilfsmittel z. B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Bettschutzeinlagen, Inkontinenzmaterial (Vorlagen, Windelhosen, etc.) benötigt. Auch hier werden entstehende Kosten zumindest zum Teil durch die Pflegekasse refinanziert mit mtl. 40,- €.
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Umbau der Wohnung
Voraussetzung zur Kostenübernahme für den Umbau zu einer pflegegerechten Wohnung ist eine vorliegende Genehmigung der Pflegekasse. Lassen sie sich einen Kostenvoranschlag erstellen und reichen die diesen bei ihrer Pflegekasse ein. Der Zuschuß kann bis zu 4.000,- € betragen.
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Pflegeberatung
Jeder Pflegebedürftige der Geldleistungen erhält, benötigt einmal im halben Jahr (bei Pflegegrad 1 bis 3) oder einmal im Vierteljahr (bei der Pflegegrad 4 und 5) eine Pflegeberatung durch einen Pflegedienst. Die entstehenden Kosten trägt die Pflegekasse.
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