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Jeder Pflegebedürftige der Geldleistungen erhält, benötigt einmal im halben Jahr (bei Pflegegrad 1 bis 3) oder einmal im Vierteljahr (bei der Pflegegrad 4 und 5) eine Pflegeberatung durch einen Pflegedienst. Die entstehenden Kosten trägt die Pflegekasse.
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