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Bitte sprechen Sie Fehlverhalten an

Der Verstoß gegen Vorschriften und Gesetze stellt ein in hohem Maß schädigendes Verhalten dar, welches die Sicherheit der Betroffenen und die Weiterentwicklung des Krankenhauses gefährdet. Daher ist es umso wichtiger, Verstöße gegen Vorschriften, z. B. aus dem Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes oder Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, zu melden.

Wir haben uns entschieden, das nach dem Hinweisgeberschutzgesetz rechtssichere System der Anwaltskanzlei HFBP einzusetzen. Dieses elektronische Hinweisgebersystem (BKM Incident Reporting) bietet hierzu die Möglichkeit. Hinweise auf tatsächliche oder vermutete Verstöße gegen Gesetze, interne Richtlinien oder sonstige Missstände und Fehlentwicklungen können auf diesem Wege abgegeben werden.

Das Einhalten der rechtlichen Rahmenbedingungen ist uns wichtig! Bitte melden Sie deshalb beobachtetes Fehlverhalten über das BKM Incident Reporting, damit wir Schaden vom Kreiskrankenhaus abwenden können.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!

Beachten Sie folgendes, auf Basis des Hinweisgeberschutzgesetzes:

  • Eine Meldung kann nicht anonym erfolgen!
  • Sie haben neben dem BKM Incident Reporting auch die Möglichkeit, Meldungen an externen Stellen, z.B. dem Bundeskartellamt oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abzugeben.
  • Eine Meldung kann nur im beruflichen Kontext, also als Mitarbeiter*in, Lieferant*in oder Dienstleister*in erfolgen.
  • Durch die Meldung darf Ihnen kein Schaden entstehen. Sollten Sie nach einer Meldung Sanktionen erfahren, müssen Sie diese gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen.

Hier gelangen Sie zum elektronischen Hinweisgebersystem